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Terms of Service

Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Verkaufsverträgen legen wir die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn der Kunde etwas anderes vorschreiben sollte. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Vertragsabschluß:

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schrilich bestätigt wird. Mündliche und fernmündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Lieferumfang:

Für den Umfang unserer Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die sich aus unseren Prospekten, Werbeschreiben und Vorführgegenständen ergebenden Daten stellen keine
zugesicherten Eigenschaften dar; geringe branchenübliche Abweichungen in Größe, Farbe und Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Bestellers.

Preise:

Bei Auslandslieferungen trägt der Besteller Zölle und sonstige Grenzabgaben, ab € 2.500.-Netto-Warenwert liefern wir frachtfrei deutsche Grenze. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren
automatisch alle früher herausgegebenen Unterlagen ihre Gültigkeit. Alle angegebenen Preise in Euro excl. der Mehrwertsteuer.

Zahlung:

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Vorauskasse (Zahlung vor Auslieferung) ohne Abzug. Teilsendungen gelten in Bezug auf Erfüllung der Zahlungspflicht als selbständig. Bei
Überschreitungen der vereinbarten Zahlungsfristen werden unter den Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Jahreszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.
Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht wegen etwaiger Gegenansprüche zu.

Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum an den Liefergegenständen geht erst nach Eingang aller Zahlungen bzw. Einlösung aller Wechsel und Schecks aus der Geschäftsverbindung auf den Besteller über. Das gilt auch dann,
wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns jedoch zu
verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht
uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den an deren verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung
entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt,
unser Eigentum zu veräußern, und zwar zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und so lange er sich nicht in Verzug befindet. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der
Maßgabe berechtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachstehendem Absatz auf uns übergeht. Zu unseren rechtsgeschäftlichen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er
nicht berechtigt. Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird
diese vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe der
Vorbehaltsware. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen
durch Abtretungen zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpfl ichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder einer Beeinträchtigung durch
Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bis zum Eigentumsübergang hat der Besteller die Liefergegenstände gegen Beeinträchgung zum vollen Wert zu versichern. Kommt der
Besteller in Zahlungsverzug, so können wir die Herausgabe des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen.

Lieferungen:

Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene, außerhalb unseres Willens liegende und den vertragsgemäßen Lieferungsablauf störende Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der Lieferfristen, wenn die Lieferung nicht unmöglich wird. Das gilt auch für den Fall, daß die Ereignisse
bei unseren Unterlieferanten auftreten. Wird uns oder unseren Unterlieferanten durch die unvorhergesehenen Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht
befreit. Als Ereignisse im Sinne obiger Absätze sind insbesondere anzusehen Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Strommangel, Verzögerung in der Anlieferung von Roh- und Baustoff en u. ä.
Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist angemessen. Für den Fall der Unmöglichkeit der Lieferung oder
Leistung werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. Die gleiche Regelung gilt auch für das Eintreten eines Notstandsfalles. Hierzu zählen die innere und äußere Gefahr oder der Fall des
Katastrophenzustandes. Diese Umstände sind auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Verlängert sich in den genannten Fällen die Lieferfrist
so enden allen etwaige hieraus hergeleitete Schadenansprüche oder Rücktrittsrechte des Bestellers. Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für
die Abnahmeverpflichtung des Bestellers. Wird bei einem Werk- oder Werklieferungsvertrag unsere Arbeit auf Wunsch des Bestellers angehalten, so ist der Besteller ungeachtet unserer weiteren
Rechte verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. In diesem Falle sowie im Falle der Lagerung versandbereiter Liefergegenstände sind wir berechtigt, nach Satzung und fruchtlosem Ablauf
einer angemessenen Frist anderweit über den Liefergegenstand zu verfügen oder den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Versandbereit gemeldete Liefergegenstände müssen
sofort vom Besteller abgerufen werden, andernfalls wir ohne Fristsetzung berechtigt sind, sie auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers zu lagern.

Gefahrübergang:

Die Gefahr geht grundsätzlich mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Frachtführer über. Wird der Transport auf Verlangen des Bestellers von uns ausgeführt, so geht die Gefahr mit Beginn
der Verladung über. Gleiches gilt für Teillieferungen sowie für den Fall, daß wir Versendungskosten oder Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die von
uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

Gewährleistung und Haftung:

Für Lieferungsmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, wird eine Haftung unter Ausschluß weiterer Ansprüche dergestalt übernommen, daß wir nach unserer Wahl
diejenigen Teile, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt werden, entweder durch neue Teile ab Werk zu ersetzen oder den von uns für das beanstandete Stück in Rechnung gestellten Preis gegen Rücksendung des beanstandeten Stückes
vergüten. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich bei erkennbaren Mängeln innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung- schriftlich anzuzeigen. Voraussetzung für die Haftung ist in
jeden Falle die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen und vereinbarten Zahlungsbedingungen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen,
verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährfrist. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz,
Wandlung, Minderung oder auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, besteht nicht.

Rechte des Bestellers auf Rücktritt oder Minderung:

Der Besteller kann, wenn uns die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird, vom Vertrage zurücktreten bzw. bei teilweiser Unmöglichkeit Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitere Rechte des
Bestellers sind ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Traunstein. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden
Rechtsstreitigkeiten ist Traunstein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Verbindlichkeit:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen sowie das zugrundeliegende Rechtsverhältnis dadurch nicht berührt.

Exportverbotsklausel:

Dem Besteller ist es nicht erlaubt, die bei uns bezogene Ware nach den USA und Kanada zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die in USA oder Kanada durch unsere Ware verursacht
werden. Er wird uns in diesem Fall von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen.

Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen werden alle früher getroffenen Vereinbarungen dieser Art hinfällig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglichen Anliegen am nächsten 
kommen.

(Stand 02. November 2022)

Unterwald 2
D 83346 Bergen

E-mail: info@bavariafireworks.com | Phone: (+49) 861 200 760 00

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